ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären wir klar und verständlich, welche Regeln für unsere Zusammenarbeit gelten – von Leistungen und Abläufen bis hin zu Zahlungsmodalitäten und Rechten sowie Pflichten beider Seiten. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, unsere AGB zu lesen. So wissen Sie genau, welche Bedingungen für unsere Angebote und Dienstleistungen maßgeblich sind. Wenn etwas unklar ist oder Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

x@motion Medienproduktion
Stand: November 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der x@motion Medienproduktion (im Folgenden „x@motion“), insbesondere Medienproduktionen wie Film-, Video- und Fotoproduktionen, Schnittarbeiten, Livestreaming, Social-Media-Content, Drohnenaufnahmen, Postproduktion sowie alle über die Webseite angebotenen Prepaid-Produkte, Gutscheine und Online-Bestellungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, x@motion stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme,
  • Bestätigung per E-Mail oder
  • den Abschluss eines Online-Kaufs über die Webseite.

Für Online-Käufe gelten zusätzlich die Regelungen in den Abschnitten 13 ff. dieser AGB.

3. Leistungsbeschreibung

x@motion erbringt Medienproduktionen gemäß der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. Wesentliche Bestandteile sind je nach Auftrag insbesondere:

  • Drehdauer,
  • Materialquelle (Eigenmaterial / Kundmaterial),
  • gewünschtes Format (z. B. Social Media, Imagefilm, Eventvideo etc.),
  • Anzahl der Korrekturschleifen,
  • Lieferformate (z. B. MP4 H.264, 1080p oder 4K),
  • Nutzungsrechte (siehe Abschnitt 10).

Sind keine Details vereinbart, erfolgt die Ausführung nach branchenüblichem Standard und technischem Ermessen von x@motion.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt insbesondere für:

  • rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Personen, Drehgenehmigungen oder Materialien,
  • Zugänge zu Veranstaltungsflächen, Räumen oder Motiven,
  • Einhaltung von Sicherheits- und Datenschutzvorgaben, insbesondere DSGVO bei gefilmten Personen.

Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen automatisch angemessen.

5. Produktionszeiten & Abnahme

x@motion erstellt innerhalb der vereinbarten Zeit eine Vorabversion („Preview“).

Der Kunde hat nach Lieferung der Preview 5 Werktage Zeit zur Prüfung und Rückmeldung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

Korrekturen innerhalb der vereinbarten Korrekturschleifen sind inklusive; weitere Änderungen werden nach Zeitaufwand berechnet.

6. Termine & Verfügbarkeit

Termine werden nach Absprache und schriftlicher oder elektronischer Bestätigung vereinbart.

Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Wetter, Krankheit, technische Defekte, höhere Gewalt) berechtigen x@motion zur Terminverschiebung. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Terminverschiebungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

7. Vergütung & Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, gilt:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
  • 30 % nach Abschluss der Dreharbeiten oder einem der Projektart entsprechenden Zwischenschritt;
  • Restzahlung bei Lieferung der finalen Datei/Endversion,
  • Zahlungsziel: 14 Tage ohne Abzug.

Fahrtkosten, externe Lizenzen, Fremdleistungen und Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen und berechnet.

8. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornokosten, soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht eingreift:

  • bis 14 Tage vor Drehtermin: 0 % der vereinbarten Vergütung,
  • 13–7 Tage vor Drehtermin: 30 %,
  • unter 7 Tage vor Drehtermin: 70 %,
  • am Drehtag: 100 %.

Bereits entstandene Kosten (z. B. gebuchte Locations, Lizenzen, Fremdleistungen) werden unabhängig hiervon voll berechnet.

9. Haftung

x@motion haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet x@motion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für verlorenes oder beschädigtes Kundmaterial oder Daten haftet x@motion nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung selbst verantwortlich.

Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. x@motion haftet nicht für Einschränkungen oder Verbote durch Behörden oder Grundstückseigentümer, die zu Motiv- oder Leistungsänderungen führen.

10. Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle von x@motion erstellten Inhalte (Foto, Film, Ton, Schnitt, Grafiken etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei x@motion.

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, in der Regel zeitlich unbegrenzt für eigene Unternehmenszwecke (z. B. Website, Social Media, Präsentationen).

Eine Weitergabe an Dritte, Ausstrahlung im Fernsehen, Nutzung in bezahlten Werbekampagnen oder auf internationalen Plattformen kann zusätzliche Vereinbarungen und Vergütungen erforderlich machen.

Rohmaterial (Originalaufnahmen) verbleibt grundsätzlich bei x@motion, sofern keine abweichende Regelung schriftlich vereinbart wurde.

11. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen (z. B. Mitarbeiter, Gäste, Besucher) vorliegen und die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.

x@motion verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß der Datenschutzerklärung auf der Webseite.

12. Archivierung

Fertige Projekte werden mindestens 12 Monate nach Fertigstellung archiviert. Eine längere Archivierungsdauer kann gegen Aufpreis oder durch gesonderte Vereinbarung festgelegt werden.

Abschnitt B – Online-Shop & Prepaid-Produkte

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich für alle über die Webseite von x@motion abgeschlossenen Online-Bestellungen, insbesondere Black-Week-Deals, Prepaid-Pakete, Gutscheine und Zeitpakete.

13. Online-Bestellung & Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail erhält.

Im Bestellprozess werden dem Kunden insbesondere folgende Erklärungen mittels Checkboxen abverlangt:

  • Akzeptanz dieser AGB,
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung,
  • bei sofort zu erbringenden Dienstleistungen: ausdrückliches Verlangen der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist und Hinweis auf das damit verbundene Erlöschen des Widerrufsrechts (sofern einschlägig).

14. Preise & Zahlungsbedingungen im Online-Shop

Alle im Online-Shop angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fahrtkosten, zusätzliche Leistungen (z. B. weitere Korrekturschleifen, erweiterte Nutzungsrechte, zusätzliche Drehtage) sowie später vereinbarte Upgrades sind in den Online-Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Online-Produkte (Prepaid-Pakete, Gutscheine, Zeitpakete etc.) sind unmittelbar bei Bestellung zur Zahlung fällig.

15. Lieferung von Leistungen / Einlösung von Prepaid-Produkten

Prepaid-/Stundenpakete

Die Einlösung von Prepaid-Paketen oder Stundenkontingenten erfolgt per E-Mail oder über das Kontaktformular. Die konkrete Terminvergabe erfolgt nach Absprache und Verfügbarkeit von x@motion. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten, Daten oder kurzfristige Terminwünsche besteht nicht.

Gutscheine

Gutscheine sind, sofern nicht anders angegeben, ab Kaufdatum 24 Monate gültig. Sie können nur für die in der Beschreibung genannten Leistungen oder, nach Absprache, als Wertgutschein eingesetzt werden. Sie sind übertragbar, sofern sie nicht personalisiert sind.

Eine Barauszahlung von Gutscheinwerten oder Restguthaben ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

16. Widerrufsrecht bei Online-Käufen

Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn x@motion die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.

Bei digitalen Inhalten (z. B. Downloads, Vorlagen) erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Kunde der Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert und x@motion mit der Bereitstellung begonnen hat.

Für Gutscheine gelten die in der Widerrufsbelehrung beschriebenen Besonderheiten.

17. Terminverfügbarkeit / Kapazität im Online-Shop

Der Kauf eines Prepaid-Produkts, Gutscheins oder Zeitpakets beinhaltet keinen Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte Produktionswoche.

Die Terminfindung erfolgt ausschließlich nach Absprache und Verfügbarkeit von x@motion. Engpässe in stark nachgefragten Zeiträumen (z. B. Ferien, Feiertage, Großevents) begründen keine Schadenersatzansprüche.

18. Haftung für Shopprodukte

Für über den Online-Shop erworbene Produkte gelten die Haftungsregelungen entsprechend Abschnitt 9 dieser AGB.

Abschnitt C – Zusätzliche Bestimmungen für Geschäftskunden (B2B)

Die folgenden Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie treten zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen in den Abschnitten 1–18 in Kraft und haben Vorrang, soweit spezielle B2B-Regelungen einschlägig sind.

19. Vertragsart: Werkvertrag / Dienstvertrag

Je nach Art des Auftrags können sowohl Dienstverträge als auch Werkverträge zustande kommen.

Werkvertrag insbesondere bei:

  • Filmproduktionen mit definiertem Endprodukt,
  • Imagefilmen, Eventfilmen, Dokumentationen,
  • Werbevideos, Social-Media-Clips,
  • Animationen oder grafischen Endprodukten,
  • fotografischen Serien als abgeschlossene Lieferung.

Dienstvertrag insbesondere bei:

  • Beratungsleistungen,
  • Konzeptentwicklung,
  • Consulting oder Content-Coaching,
  • Prepaid-Stundenpaketen ohne klaren Werkcharakter,
  • Livestreaming ohne dauerhaften Werkcharakter.

Die Einordnung erfolgt im Zweifel durch die schriftliche Leistungsbeschreibung.

20. Abnahme bei Werkleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Werk unverzüglich zu prüfen und binnen 5 Werktagen schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Werk als abgenommen.

Korrekturen innerhalb der vereinbarten Korrekturschleifen stellen keine Mängelbeseitigung, sondern freiwillige Nachjustierungen dar.

Änderungen nach der Abnahme werden als Zusatzleistungen nach Aufwand berechnet.

21. Mängelansprüche im B2B-Bereich

Mängelrechte bestehen nur bei wesentlichen Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang. Unwesentliche Abweichungen, geschmackliche Vorstellungen oder kreative Präferenzen ohne objektive Abweichung gelten nicht als Mangel.

Mängel müssen schriftlich und konkret gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

x@motion hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern; ein Rücktritt ist nur möglich, wenn das Werk völlig unbrauchbar ist.

22. Produktionsrisiken & Auftragserfüllung

Produktionsrisiken (z. B. Wetter, Licht, Tonstörungen, Abläufe bei Veranstaltungen, Zugangsbeschränkungen) trägt der Auftraggeber, sofern sie nicht von x@motion verschuldet sind.

Wiederholungsdrehs aufgrund von Ablaufänderungen, Personalfehlern, externen Störungen oder organisatorischen Problemen des Kunden gelten als Zusatzleistung.

Bei Livestreams haftet x@motion nicht für Netz- oder Plattformfehler (z. B. YouTube, Facebook, Vimeo).

23. Nutzungsrechte im B2B-Bereich

x@motion erteilt Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung.

Sofern nicht explizit anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene Unternehmenszwecke.

Senderechte, Kinoeinsätze, bezahlte Werbeanzeigen, große Reichweitenkampagnen sowie Verwertung über Dritte (z. B. Sponsoren) bedürfen einer gesonderten Lizenzvereinbarung.

Der Kunde trägt die Verantwortung für Rechte Dritter (Musik, Marken, Persönlichkeitsrechte, Logos, Locations, Darsteller).

24. Haftungserweiterungen im B2B-Kontext

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von x@motion auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet x@motion nur, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße, aktuelle Datensicherung nachweisen kann.

Bei Drohnenaufnahmen haftet x@motion ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben; äußere Einflüsse oder kurzfristige Flugverbote sind kein Haftungsgrund.

25. Eigentumsvorbehalt & wirtschaftliche Sicherheiten

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Werke, Daten, Rohmaterialien und Nutzungsrechte Eigentum von x@motion.

x@motion kann Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere bei längeren Produktionen, Meilenstein-Projekten oder materialintensiven Produktionen.

Rechteübertragungen können wirtschaftliche Sicherheiten wie Vorauszahlungen voraussetzen.

26. Subunternehmer & freie Mitarbeiter

x@motion ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zur Vertragserfüllung einzusetzen. Vertragspartner bleibt ausschließlich x@motion.

27. Schriftformklausel

Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform. Dies gilt insbesondere für:

  • Nutzungsrechte,
  • Lizenzen,
  • Zusatzleistungen,
  • Terminvereinbarungen,
  • Freigaben von Rohmaterial.

28. Gerichtsstand im B2B-Bereich

Für Verträge mit Unternehmern ist der Gerichtsstand – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von x@motion.

29. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die jeweilige gesetzliche Regelung.

Für Fragen dieses Dokument betreffend kontaktieren Sie uns bite unter:

info@xatmotion.de

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x@motion produziert seit 2017 Event- & Imagefilme, Social Media Clips und Luftaufnahmen. Projekte für Unternehmen, Veranstalter & öffentliche Auftraggeber in Thüringen und darüber hinaus.

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